Verneinung der Vertrautheit mit den hiesigen Lebensverhältnissen hätte die Einbürgerungsbehörde prüfen müssen, ob dieses Manko nicht durch die Erfüllung aller anderen Kriterien ausgeglichen worden und die erfolgreiche Integration zu bejahen gewesen wäre. Die von der Einbürgerungsbehörde vorgenommene isolierte Wertung des Kriteriums der Vertrautheit mit den hiesigen Lebensverhältnissen ohne Berücksichtigung der Kompensationsmöglichkeit durch die Stärken in den anderen Teilbereichen führt zu einem Missverhältnis in der Würdigung aller Kriterien und ist deshalb unverhältnismässig.