Die F._____ empfahl einen mehrmonatigen Arbeitsversuch (zum Ganzen: act. 52 ff.). Diesen Arbeitsversuch absolviert der Beschwerdeführer seit dem 11. August 2025 in der D._____ in S._____. Die Eingliederungsmassnahme mit Anspruch auf IV-Taggeld dauert bis zum 15. Februar 2026 (act. 98). Die Rückmeldungen der Autowerkstatt bezeichnete die zuständige Sachbearbeiterin Integration am 11. November 2025 als ausserordentlich positiv: Der Beschwerdeführer habe keine Absenzen verzeichnet, arbeite sehr selbstständig und exakt, habe ein gutes Fachwissen und passe ins Team. Man wolle ihn nach Beendigung des Aufbautrainings anstellen (act. 99).