Der hinsichtlich der wirtschaftlichen Integration massgebende Sachverhalt hat sich im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wie folgt entwickelt: Per 31. Oktober 2023 verlor der Beschwerdeführer seine Stelle (act. 32). Aus seiner Stellungnahme vom 13. Februar 2025 inklusive nachgereichtem Bericht vom 20. Februar 2025 geht hervor, dass der Kündigung eine mehrmonatige Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Bandscheibenvorfalls voranging. Von Juni 2023 bis Dezember 2023 bezog der Beschwerdeführer Krankentaggelder. Im Oktober 2023 erfolgte die Anmeldung bei der - 27 -