Positive Aspekte, wie die Vereinstätigkeit des Beschwerdeführers, seine engen Kontakte zu eingebürgerten Familienmitgliedern sowie die regelmässigen Kontakte zu seinen Freunden, liessen sie unberücksichtigt. Schliesslich gewichteten sie einzelne Umstände, wie das mangelnde Interesse des Beschwerdeführers an gewissen Themenbereichen, übermässig stark.