Der Umstand schliesslich, dass die Referenzpersonen den Beschwerdeführer zur Einbürgerung empfehlen bzw. sich über eine solche sehr freuen würden, lässt auch auf eine gewisse Nähe der Nachbarinnen und Nachbarn zum Beschwerdeführers schliessen. Dieselbe Nähe und positive Rückmeldung ergeben sich auch aus dem Schreiben des (ehemaligen) Arbeitgebers des Beschwerdeführers.