Obwohl diese Schreiben auf einen eher distanzierten und rein nachbarschaftlichen Kontakt hinweisen, wird aus ihnen auch deutlich, dass die Referenzpersonen den Beschwerdeführer kennen, über seine Wohnverhältnisse, seine sozialen Kontakte, seine Sprachkompetenz und seine Anstellung Bescheid wissen, was einen minimalen, über einen Zufallskontakt hinausgehenden, gegenseitigen Austausch voraussetzt. Der Umstand schliesslich, dass die Referenzpersonen den Beschwerdeführer zur Einbürgerung empfehlen bzw. sich über eine solche sehr freuen würden, lässt auch auf eine gewisse Nähe der Nachbarinnen und Nachbarn zum Beschwerdeführers schliessen.