Schliesslich ist auch das Schreiben des ehemaligen Arbeitgebers, in welchem der Beschwerdeführer als geschätzter Mitarbeiter bezeichnet und Unverständnis über die Haltung des Gemeinderats kundgetan wird, als Referenz zu qualifizieren. Zusammenfassend finden sich damit innerhalb des sehr kleinen sozialen Umfelds des Beschwerdeführers sowohl bestätigte familiäre als auch ausserfamiliäre Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern. Die beiden jüngeren Referenzschreiben der privaten Kontakte sind zwar sehr knapp gehalten, aus ihnen ergibt sich aber durchaus eine regelmässige Kontaktpflege: Während B.___