c) Im Referenzschreiben vom 14. Juli 2022 führt K._____ aus, er kenne den Beschwerdeführer seit seiner Schulzeit, als die Familie in das - 23 - Nachbarhaus gezogen sei. Der Beschwerdeführer sei ein freundlicher und anständiger Junge gewesen und habe sich so auch zu einem jungen Mann entwickelt. Er sei ihm noch nie negativ aufgefallen. Sie hätten keinen engen Kontakt, grüssten sich und fragten, wie es gehe.