a) Im Referenzschreiben vom 6. Juli 2022 führt H._____ aus, sie kenne den Beschwerdeführer seit dessen Einzug als etwa zehnjähriger Junge mit seiner Familie in das Nachbarhaus. Sie hätten sporadisch Kontakt, wie es unter Nachbarn üblich sei, die sich altersbedingt in anderen Lebensabschnitten befänden, sähen sich häufiger im Sommer, wenn sie ums Haus seien, als im Winter. Sie hielten ab und zu ein Schwätzchen. Der Beschwerdeführer grüsse und winke immer freundlich. Er spreche gutes Schweizerdeutsch, auch mit seinen Freunden, die ihn besuchten. Der Beschwerdeführer sei ein angenehmer, ruhiger und zurückhaltender Nachbar.