Die kulturelle Verwurzelung ist angesichts der langen Aufenthaltsdauer des Beschwerdeführers sehr dürftig. Immerhin nahm er auch schon an einer 1. August-Feier teil (deren historischer Hintergrund ihm bekannt ist), besuchte ein Museum und unternimmt sowohl im Winter (Schlitteln), als auch im Sommer (Schwimmen im See) Ausflüge in die Natur. Dies weist auf eine Freude für die Natur und eine minimale Verbundenheit mit dem schweizerischen Brauchtum hin. Betreffend Letzterer ist auch darauf hinzuweisen, dass der Beschwerdeführer zwar von sich aus keine Kindererzählungen nennen konnte, die von - 22 -