Dies umso weniger, als er über seine eigenen Weiterbildungsmöglichkeiten (vom Automobilfachmann zum -diagnostiker) durchaus Bescheid wusste (vgl. Minute 18:45 ff. der Aufzeichnung). Vor diesem Hintergrund ist festzuhalten, dass der Beschwerdeführer im Einbürgerungsgespräch genügende staatsbürgerliche Grundkenntnisse auf kommunaler Ebene zeigte. Die Antworten auf die weiteren Fragen wa- - 20 - ren zwar teilweise lückenhaft, sie aber auch keine klaren Indizien dar, um ihm die vorhandenen staatsbürgerlichen Grundkenntnisse betreffend die Gemeinde wieder abzusprechen.