Dieser Bildungsstand bzw. seine schulische Laufbahn ist auch bei den Antworten zum Bildungssystem zu berücksichtigen: Der Beschwerdeführer besuchte zwei Jahre lang den Kindergarten, zwei Jahre lang die Einschulungsklasse, ein Jahr die zweite Primarklasse und sodann während sechs Jahren die Kleinklasse (vgl. Einbürgerungsakten Gemeinde Q._____, Bestätigung Gesamtschulleitung Q._____ vom 12. April 2022). Er bewegte sich damit nicht im klassischen Schulstufensystem, sondern in einer besonderen Schulungsform, was seine entsprechende Unkenntnis erklärt und bis zu einem gewissen Grad auch entschuldigt.