der daraus resultierenden thematischen Unkenntnis verantwortungsvoll um: Er lässt sich in diesen Belangen von einem Kollegen (einem Schweizer Bürger) unterstützen. Und er kommt, was für die Integration in diesem Bereich letztlich ausschlaggebend sein dürfte, sowohl bei der Krankenkasse als auch den Steuern seinen Mitwirkungs- und Zahlungspflichten grundsätzlich nach. Andere Hinweise ergeben sich aus den Akten jedenfalls nicht. An dieser Einschätzung ändert insbesondere auch der während des hängigen Beschwerdeverfahrens ergangene Strafbefehl vom 7. März 2025 wegen versuchter Steuerhinterziehung nichts (vgl. hinten Erw. II/9.3).