Dass der Beschwerdeführer zum Krankenkassen- und Steuerwesen vieles nicht wusste und betreffend Ersteres offen zugab, sich nicht für dieses "Zeug" zu interessieren, ändert daran nichts. Erstens dürfte es mit Blick auf das mangelnde Interesse vielen Schweizerinnen und Schweizern ähnlich gehen, zweitens geht der Beschwerdeführer mit diesem Desinteresse und - 19 -