Auch die Antworten auf Fragen zu anderen Themenkomplexen kannte der Beschwerdeführer nicht. Er wusste nicht, welche zwei Versicherungsmodelle es in Bezug auf die Krankenkassen in der Schweiz gibt, was das Drei- Säulen-Prinzip bedeutet oder was Bezüger und Bezügerinnen von Sozialhilfe im Kanton Aargau tun müssen, wenn es ihnen finanziell wieder besser geht. Er konnte die Begriffe Milizsystem und Gewaltentrennung nicht erklären und keine Bücher oder Kindererzählungen nennen, die von einem Schweizer oder einer Schweizerin geschrieben oder illustriert worden sind. In Bezug auf die Gemeinde Q._____ konnte der Beschwerdeführer jedoch ohne grössere Mühe Auskunft geben: