5.4.3 Aus der Aufzeichnung des Einbürgerungsgesprächs wird deutlich, dass der Beschwerdeführer die Fragen zum Bildungssystem nur sehr rudimentär beantwortete. Zwar konnte er die drei Schulstufen (der Volksschule; Kindergarten, Primarschule und Oberstufe) nennen, aber nicht angeben, wie lange diese je dauerten. Auf die Frage nach ihm bekannten Hochschulen, Fachhochschulen oder Universitäten nannte er einzig die Universität Zürich. Den Begriff des dualen Bildungssystems konnte er nicht erläutern. Auch die Antworten auf Fragen zu anderen Themenkomplexen kannte der Beschwerdeführer nicht.