Unklar erscheint sodann die Frage 9, die gemäss Protokoll lautete: "Was müssen Sie einer Steuererklärung beilegen". Tatsächlich gefragt wurde aber: "Was müssen Sie denn bei der Steuererklärung beilegen?" (Min. 31:09 ff. der Aufzeichnung). Damit ist die Frage nicht grundsätzlicher Art, sondern bezieht sich konkret auf die Unterlagen, die der Beschwerdeführer seiner Steuererklärung beilegen muss. Dieser, der in seinem Leben bis zum Zeitpunkt des Gesprächs keine Weiterbildung absolviert hatte (vgl. dazu Min. 18:40 ff. und 21:10 ff. der Aufzeichnung), führte entsprechend "Kursbescheinigungen für Weiterbildungen" nicht als Beilagen auf.