Das Korrekturraster ist auch betreffend die (ebenfalls unzulässige) Frage 29 falsch: Hier wird auf die Frage nach den an den Kanton Aargau angrenzenden Kantonen Deutschland als richtige, mit 0.5 Punkten bewertete Antwort aufgeführt. Ein falsches Korrekturraster bzw. eine falsche Korrektur liegt auch bei der (ebenfalls unzulässigen) Frage 45 vor: Nach typischen Schweizer Exportprodukten gefragt, nannte der Beschwerdeführer unter anderem "Kaffee", was korrekt ist, da die Schweiz zu den weltweit fünf grössten Kaffeeexporteuren gehört. Die richtige Antwort des Beschwerdeführers findet sich aber - 17 -