Auch die Antwort auf die (unzulässige) Frage 44 "Nennen Sie drei typische Schweizer Essspezialitäten!" ist falsch protokolliert: Der Beschwerdeführer antwortete nicht nur, wie protokolliert, mit "Fondue", sondern nannte zusätzlich Käse, Schoggi und Raclette (vgl. Min. 1:02:12 ff. der Aufzeichnung). Auch das Korrekturraster erweist sich in diesem Punkt als falsch. Gemäss diesem wurde jede richtige Antwort mit 0.5 Punkten bewertet und lag die Maximalpunktzahl bei zwei Punkten – ein Maximum, das beim expliziten Erfragen von drei Antworten von Vornherein nicht erreicht werden kann.