So blieb gemäss Protokoll die Frage 41 "Was verstehen Sie unter dem Begriff 'Gewaltentrennung'?" unbeantwortet. Wie sich aus der Aufzeichnung des Einbürgerungsgesprächs ergibt, hat der Beschwerdeführer diese Frage aber beantwortet: "Es gibt halt richterliche Gewalt, gesetzliche Gewalt und staatliche Gewalt" (Min. 59:37 ff. der Aufzeichnung). Entgegen dem Protokoll hat der Beschwerdeführer diese Frage nicht nur beantwortet, sondern den erfragten Begriff zumindest der Spur nach auch definieren können.