Es ist nachfolgend anhand von Protokoll und Aufzeichnung des Einbürgerungsgesprächs zu prüfen, ob im Falle des Beschwerdeführers solche klaren Indizien vorliegen, die die natürliche Vermutung der genügenden Vertrautheit mit den hiesigen Lebensverhältnissen umzustossen vermögen (zum Begriff der natürlichen Vermutung vgl. PASCAL GROLIMUND, Zivilprozessrecht, 5. Aufl. 2019, S. 313 f.). 5.4.2 Das Einbürgerungsgespräch vom 18. November 2022 gliederte sich in zwei Teile. In den ersten knapp 25 Minuten führte die Einbürgerungskommission - 16 -