Urteil des Verwaltungsgerichts WBE.2022.320 vom 3. Oktober 2022, Erw. 2.5.3). Was im Einbürgerungshandbuch geregelt ist, vermag damit weder an der Regelung auf Gesetzes- und Verordnungsstufe etwas zu ändern noch das Gericht zu binden. - 15 -