Mindestens 23 der insgesamt 48 gestellten Fragen gemäss Protokoll des Einbürgerungsgesprächs vom 18. November 2022 (Fragen Nr. 13–18, 28–38, 43–48) betrafen Grundkenntnisse zur Krankenversicherung, zum Sozialversicherungssystem oder zu den geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnissen in der Schweiz und im Kanton Aargau und waren damit nicht zulässig. Bei weiteren vier Fragen (Fragen Nr. 9–12) betreffend Steuern und Abgaben und die Krankenversicherung ist die Zulässigkeit zumindest fraglich. Die Einbürgerungskommission war daher nicht befugt, im Einbürgerungsgespräch trotz bestandenem Zulassungstest Fragen zu diesen Themenkomplexen zu stellen.