Wie er richtig vorbringt, waren seine staatsbürgerlichen Kenntnisse betreffend die Schweiz und den Kanton Aargau damit abgeprüft und durften im Rahmen des Einbürgerungsgesprächs – anders als seine Kenntnisse betreffend die Gemeinde –, nicht erneut geprüft werden. Mindestens 23 der insgesamt 48 gestellten Fragen gemäss Protokoll des Einbürgerungsgesprächs vom 18. November 2022 (Fragen Nr. 13–18, 28–38, 43–48) betrafen Grundkenntnisse zur Krankenversicherung, zum Sozialversicherungssystem oder zu den geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnissen in der Schweiz und im Kanton Aargau und waren damit nicht zulässig.