Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 25. Januar 2017 zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht [KBüG], Änderung, 17.29 [Botschaft 2017], S. 8, 14 f.). Die Grundkenntnisse in Bezug auf die Verhältnisse in der Gemeinde können demgegenüber anlässlich des Einbürgerungsgesprächs überprüft wer- - 14 - den (§ 6a Abs. 3 KBüG; Botschaft 2018, S. 6). Dieses Gespräch ist zu protokollieren oder mittels Tonaufnahmen zu dokumentieren und auf Wunsch der gesuchstellenden Person auf Hochdeutsch durchzuführen (§ 11 KBüV).