Seit dem 1. Juli 2020 ist er als Zulassungstest ausgestaltet: Die sogenannten staatsbürgerlichen Kenntnisse (vgl. Marginalie von § 6a KBüG sowie § 6a Abs. 1 KBüG) sowohl betreffend die Schweiz als auch den Kanton Aargau werden vor der Gesuchseinreichung mittels eines gebührenpflichtigen Tests durch die Gemeinden geprüft (§ 6a Abs. 1 KBüG). Der Test ist bestanden, wenn mindestens drei Viertel der Fragen korrekt beantwortet sind (§ 6a Abs. 2 KBüG). Der Nachweis über den bestandenen Test ist mit dem Einbürgerungsgesuch einzureichen (§ 6a Abs. 3 KBüG).