2 Abs. 2 BüV dürfen die zuständigen kantonalen Behörden diese Grundkenntnisse betreffend die Schweiz in einem Test abprüfen, sofern sichergestellt ist, dass sich die bewerbende Person mithilfe geeigneter Hilfsmittel oder Kurse auf den Test vorbereiten und ihn mit den für die Einbürgerung erforderlichen mündlichen und schriftlichen Sprachkompetenzen bestehen kann. Einen solchen Test sieht der Kanton Aargau für das Einbürgerungsverfahren vor. Seit dem 1. Juli 2020 ist er als Zulassungstest ausgestaltet: