einen reinen finanziellen und strafrechtlichen Leumund, spreche akzentfrei Schweizerdeutsch, treffe sich in seiner Freizeit mit Freunden und betreibe [Sportart] in einem Verein. Dadurch, dass der Gemeinderat unbesehen dessen die Anforderungen an die Integration aufgrund der angeblich nur minimalen Vertrautheit mit den hiesigen Lebensverhältnissen und der schweizerischen Kultur als nicht erfüllt erachte, stelle er einseitig auf ein Manko ab und gewichte die ansonsten makellose Integration des Beschwerdeführers überhaupt nicht. Eine solche Ablehnung des Einbürgerungsgesuchs sei unverhältnismässig.