Auch die Antworten betreffend Schweizer Traditionen und Brauchtümer seien lückenhaft gewesen. Der Beschwerdeführer habe nicht erklären können, was – abgesehen davon, sich an Gesetze und Regeln zu halten –, unter Integration zu verstehen sei und was er zur eigenen Integration unternommen habe. Er weise zusammenfassend einen mangelnden Willen -7-