6. Mit Instruktionsverfügung vom 2. Juni 2025 stellte das Verwaltungsgericht die Stellungnahme des Generalsekretariats des DVI vom 24. April 2025 dem Beschwerdeführer sowie dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme zu. Gleichzeitig wurde die Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 27. Mai 2025 samt Beilagen dem Gemeinderat sowie dem Generalsekretariat des DVI zur Kenntnisnahme zugestellt (act. 90 ff.). 7. Mit Verfügung vom 20. Oktober 2025 forderte der instruierende Verwaltungsrichter den Beschwerdeführer auf, sich erneut über seine berufliche Situation auszuweisen (act. 92 ff.). Dieser Aufforderung kam der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 11. November 2025 nach (act. 95 ff.).