4. Am 15. April 2025 reichte der Gemeinderat einen rechtskräftigen Strafbefehl des Kantonalen Steueramts (KStA), Sektion Nachsteuern und Bussen, vom 7. März 2025 zu den Akten, mit welchem dem Beschwerdeführer wegen versuchter Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindesteuern 2023 eine Busse von Fr. 828.50 auferlegt wurde (act. 62 ff.). Diese Eingabe wurde samt Beilagen mit Instruktionsverfügung vom 22. April 2025 dem Beschwerdeführer sowie der Vorinstanz zur Stellungnahme zugestellt. Gleichzeitig wurden beim KStA, Sektion Nachsteuern und Bussen, die Akten im Zusammenhang mit dem Steuerstrafverfahren einverlangt (act. 71 f.).