3. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen. C. 1. Am 4. Dezember 2023 liess der Beschwerdeführer gegen den vorinstanzlichen Entscheid beim Verwaltungsgericht Beschwerde erheben und folgende Anträge stellen (act. 10 ff.): 1. Der Entscheid der Vorinstanz sei aufzuheben. 2. Die Gemeinde Q._____ sein anzuweisen, dem Beschwerdeführer die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts zu erteilen und den Antrag an die Einbürgerungskommission des Grossen Rates zur Erteilung des Kantonsbürgerrechts weiterzuleiten.