4. Mit Schreiben vom 26. Januar 2023 informierte der Gemeinderat den Beschwerdeführer darüber, dass er die Mindestanforderungen für eine positive Einbürgerungsempfehlung nicht erfülle. Gleichzeitig wurde ihm die Möglichkeit eingeräumt, sich zum aufgezeigten weiteren Verfahrensverlauf schriftlich zu äussern. Der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt Lukas Graf, nahm am 10. und 24. Februar 2023 Stellung und reichte ein Schreiben seines Arbeitgebers ein. 5. Mit Entscheid vom 20. März 2023 lehnte der Gemeinderat die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an den Beschwerdeführer ab (Vorakten Beilage [VB] 6 ff.). -3-