3. Am 18. November 2022 führten drei Mitglieder der Einbürgerungskommission der Gemeinde Q._____ (Einbürgerungskommission) mit dem Beschwerdeführer das Einbürgerungsgespräch. Gestützt darauf attestierte die Einbürgerungskommission dem Beschwerdeführer zwar umfassende Kompetenzen in der deutschen Sprache, erachtete seine Integration aber insgesamt als "fraglich" und stellte beim Gemeinderat Antrag auf Ablehnung des Gemeindebürgerrechts.