5. Die Vorgehens- und Verhaltensweise der zuständigen Behörde 2014 und heute der Gesuchstellerin und ihren Kindern gegenüber sei auf ihre Rechtmässigkeit zu prüfen und ggf. entsprechende Sanktionen einzuleiten. 6. Der Beschwerdeführerin sei die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren. (Beilage 21)