B. 1. Dagegen erhob A._____ mit Eingabe vom 1. November 2023 Beschwerde beim Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Kantonaler Sozialdienst, Beschwerdestelle SPG und stellte folgende Anträge: 1. Der Betrag à 31'500.- gemäss der Schuldanerkennung vom 01.12.2014 sei der Gesuchstellerin vollumfänglich zu erlassen. 2. Der Gesuchstellerin sei eine Entschädigung für Arbeitsleistung, Porti, Kopien gemäss der Kostenzusammenstellung à 1518.00 SFr. auszubezahlen. (Beleg 20)