Insbesondere sah sie den Grund für den schwierigen Umgang mit dem Ehemann offensichtlich in dessen Suchtproblematik begründet und nicht etwa in dessen Absicht, sie als Ehefrau gezielt psychisch und physisch zu misshandeln, wie es für die Annahme eines nachehelichen Härtefalls wegen ehelicher Gewalt der Regelfall wäre. Nur so lässt sich der weitere Verbleib im ehelichen Haushalt überhaupt erklären, zumal sie einer Arbeit nachging und somit über Aussenkontakte verfügte, um einem unzumutbaren Zusammentreffen mit dem Ehemann auszuweichen.