Diese Auseinandersetzungen hätten innerhalb der ehelichen Wohnung zu einer angespannten und unerträglichen Grundstimmung geführt. Daraufhin habe die Beschwerdeführerin eine Angst- und depressive Symptomatik entwickelt, weshalb sie sich in fachärztliche Therapie begeben habe. Ihr Ehemann sei nicht nur handgreiflich, sondern auch mehrfach psychisch gewalttätig geworden. Sie sei häufig von ihm beleidigt und erniedrigt worden. Generell habe sie es ihrem Ehemann nicht recht machen können, und ihre Versuche, ihn vom Alkohol abzubringen, hätten nie gut geendet. Aufgrund der beengten -6-