Stellungnahme Gebrauch und äusserte sich mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 11. Oktober 2023 aufforderungsgemäss zu ihrem Wegzug nach S._____ (MI-act. 153 ff.). Am 26. Oktober 2023 erliess die Vorinstanz folgenden Einspracheentscheid (act. 1 ff.): 1. Die Einsprache wird abgewiesen. 2. Es werden keine Gebühren erhoben. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den folgenden Erwägungen eingegangen.