Im Nachgang zur Einsprache reichte der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin am 18. September 2023 einen psychiatrisch-psychotherapeuti- schen Bericht der behandelnden Ärztin vom 12. September 2023 zu den Akten (MI-act. 137 f.). Mit E-Mail vom 2. Oktober 2023 teilten die Einwohnerdienste der Gemeinde R._____ der Vorinstanz mit, dass die Beschwerdeführerin am 31. März 2023 nach S._____ umgezogen sei (MI-act. 144 ff.). Die Beschwerdeführerin machte von der Möglichkeit einer freigestellten -3-