Mit Eheschutzentscheid des Gerichtspräsidiums Q._____ vom 8. Dezember 2022 wurde den Ehegatten das Getrenntleben bewilligt und festgestellt, dass sie seit dem 1. Juli 2022 getrennt leben. Dieser Entscheid ging am 24. Januar 2023 beim Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) ein (MI-act. 80 f.).