A. Die Beschwerdeführerin (geb. tt.mm.jjjj, serbische Staatsangehörige) heiratete am tt.mm.jjjj in Q._____ den Schweizer Bürger B._____ (geb. tt.mm.jjjj). In der Folge reiste sie am 16. Januar 2021 im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz ein und erhielt am 9. Februar 2021 eine Aufenthaltsbewilligung zwecks Verbleibs bei ihrem Ehemann, welche bis zum 31. Januar 2023 verlängert wurde (Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.] 6 ff., 58 f., 62 f., 66, 73).