Der Streitwert (Fr. 105'800.00) liegt am unteren Rand des Rahmens (über Fr. 100'000.00 bis Fr. 500'000.00). Die Schwierigkeit des Falles war mittel, der mutmassliche Aufwand der Anwälte war durchschnittlich. Darin mitberücksichtigt ist auch, dass die betreffenden Rechtsvertreter ihre Parteien (Beschwerdegegner bzw. Stadtrat) bereits im vorinstanzlichen Verfahren vertraten, womit sie hinsichtlich des Aufwands Erleichterungen hatten, da sie den Fall bereits kannten. Insgesamt erscheinen sowohl für den Beschwerdegegner als auch für den Stadtrat Parteikosten in Höhe von Fr. 8'000.00 sachbezogen.