Gemäss den vorliegenden Plänen würden die Erdgeschoss-Umfassungs- mauern erhalten, die innere Raumstruktur und die Aufstockung mit Satteldach neu hinzugefügt. Ökonomiegebäude verfügten erfahrungsgemäss über wenig innere Raumstrukturen und innere Bausubstanz. Die Umnutzung bzw. der Ausbau sei daher hinsichtlich angestrebtem Substanzerhalt in der Regel unproblematisch. Im Hinblick auf die geplanten Bestimmungen zur Schutzzone M (gemäss revidierter BNO ist dies die WS L) würden die baulichen Eingriffe (Aufstockung; Abbruch der kompletten Dachkonstruktion) jedoch als weitreichend beurteilt. Nach § 17 (gemäss revidierter BNO ist dies § 17 Abs. 2 i.V.m.