tung folgender Aspekte zu erhalten und soweit möglich in seiner Wirkung zu steigern: Kleinmassstäblichkeit, städtebauliche Gliederung und Dimensionierung, typische Form und Konstruktionsmerkmale, einheitliche Gruppenwirkungen in den Teilgebieten. Die relevanten Gestaltungselemente und -merkmale gemäss (§ 16) Absatz 4 sind sinngemäss zu adaptieren. Bei Neubauten können sie zeitgemäss interpretiert werden.