47 RPG zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung, ______ 2023, S. 32). Gemäss der Tabelle in § 17 Abs. 3 revidierte BNO bezweckt die Schutzzone L (Häusergruppe östlich der T-Strasse) den Schutz der Häusergruppe inkl. der parkähnlichen Freiräume. Es gelten folgende Detailvorschriften: Die Gebäude, Vorplatzbereiche und die Gärten sind in ihrer historischen Struktur, Substanz und in ihrem Erscheinungsbild zu erhalten.