9.3. Anlass für die von der Beschwerdeführerin verlangte Bausperre ist die revidierte BNO. Da diese vom Einwohnerrat in der Zwischenzeit am ______ 2023 beschlossen wurde, steht ausser Frage, dass die Nutzungsplanung so weit fortgeschritten ist, dass eine Bausperre angeordnet werden könnte. Zu beurteilen ist, ob mit dem Bauvorhaben im Hinblick auf die revidierte BNO ein derartig starkes Präjudiz geschaffen würde, dass die vorgesehene (d.h. die vom Einwohnerrat bereits beschlossene) Zonierung generell fragwürdig würde.