7.5.2. Die Vorinstanz erachtete die projektierte Gebäudehöhe (Anhebung des Dachs um rund 2.5 m) als zulässig, wobei sie wesentlich auf die Einschätzung der Kantonalen Denkmalpflege abstellte (vgl. angefochtener Entscheid, S. 18). Diese beurteilte das Vorhaben als positiv. Das Projekt sei sorgfältig geplant und weise in seiner architektonischen Gestaltung eine hohe Wertigkeit auf (Vorakten, act. 181). Die Höherführung des Baus in seiner Raumbildung und seiner Ausgestaltung sei stimmig (Vorakten, act. 181). Die Kantonale Denkmalpflege und die FSO bestätigten überein- - 28 -