Hinzuweisen ist im Übrigen, dass die Behauptung des Stadtrats in seiner Beschwerdeantwort, wonach die "Glasfläche auf der Ostseite" von der Baubewilligung gar nicht umfasst bzw. allenfalls erst (wenn überhaupt) im Rahmen des noch zur Genehmigung einzureichenden Konstruktions-, Farbund Materialkonzepts zu prüfen sein werde (Beschwerdeantwort Stadtrat, S. 12), nicht zutrifft. In der Baubewilligung wurden die Pläne – namentlich auch die Pläne "Ansichten / Schnitte" und "Grundrisse", je rev. 29.04.2021 (unterzeichnet am 30.04.2021), in welchen die Verglasungen an der ostseitigen Fassade festgehalten sind – zum Bestandteil der Baubewilligung erklärt (vgl. Vorakten, act. 28).