7.3.3. Soweit die Beschwerdeführerin Bezug nimmt zum IVS und geltend macht, das Vorhaben habe Auswirkungen auf den R-Weg, verfangen die Ausführungen nicht. Beim R-Weg handelt es sich um einen historischen Verkehrsweg von lokaler Bedeutung (siehe im Aargauischen Geographischen Informationssystem [AGIS] abrufbare Karte "IVS Inventar historischer Verkehrswege"; IVS-Dokumentation, Kanton Aargau, AG ______; vgl. Art. 11 Abs. 1 VIVS). Objekte, welche die Kantone als lokal bedeutend bezeichnen, fallen nicht unter den Schutz der Verordnung vom 14. April 2010 über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (VIVS; SR 451.13) (siehe Art.